Berufsschule und Berufsfachschule? Unterscheid auch in der Krise
Nicht erst der Corona-Virus zeigt deutliche Unterschiede in der Ausbildung im 1. Lehrjahr. Bei der dualen Ausbildung bzw. im Berufskolleg sind die jungen Leute vom ersten Tag an Ihre Mitarbeiter.
Im Wechsel finden Schulunterricht an der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule sowie Praxis im Betrieb statt. Sobald die Schule ausfällt, ist Ihr Auszubildender oder Ihre Auszubildende im Betrieb unter Berücksichtigung der Aufgaben bzw. Übungen, die für die Schule gemacht werden müssen. Wir bitten Sie, Ihren Azubis die Zeit dazu auch zu geben. Die PMHS hat alle Betriebe dazu entsprechend informiert.
Anders sieht es bei der Einjährigen Berufsfachschule Farbtechnik aus. Diese Klassen müssen ihre Aufgaben daheim lösen. Im Normalfall gehen die Schülerinnen und Schüler täglich zur Schule. Ihre Ausbildung wird von einem im Rahmen der Schule stattfindenden Praktikum begleitet. Dieses Praktikum findet in Ihrem Betrieb statt. In diesen Praktikumstagen sind die Schülerinnen und Schüler auch über die Schule bzw. ihre Eltern versichert. Kommt es, wie jetzt, zur behördlichen Schließung der Schule, sind diese Schülerinnen und Schüler verpflichtet zu Hause zu bleiben. Auch die Praktika in den Betrieben finden nicht statt.
Auf Grund der verschärten Lage änderte sich am 20.03.2020 erneut die Vorgabe zur Durchführung der Betriebsparaktika der 1BFS. Bei den Einjährigen Berufsfachschule sind ab sofort alle Betriebspraktika ausgesetzt, d. h. finden nicht statt.
Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten ausschließlich von zu Hause aus Ihren schulischen Lernstoff.
Zur Info das Schreiben des Kultusministeriums vom 20.03.2020 an die Philipp-Matthäus-Hahn-Schule:
Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,
hinsichtlich des Themas ?Einjährige Berufsfachschulen, Betriebspraktikum" gingen etliche Nachrichten ein. Infofern schicken wir Ihnen nachfolgende Informationen aus dem Kultusministerium:
In den Schulversuchsbestimmungen ?Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums für die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen in Ausbildungsberufen nach der Lernfeldkonzeption" vom 24.08.2005 ist zur Ergänzung und Vertiefung der berufspraktischen Ausbildung ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum vorgesehen. Das Betriebspraktikum wird von der Schule entsprechend der örtlichen Situation und in Absprache mit den Betrieben organisiert und inhaltlich ausgestaltet. In den letzten Tagen sind vermehrt Rückfragen aufgetreten, ob aufgrund der derzeitigen Situation die Praktika aufrecht erhalten werden müssen oder dürfen. Auch vor dem Hintergrund der verschärften Zielsetzung der Landesregierung, Sozialkontakte soweit als möglich zu vermeiden, haben wir die Schulleitungen der betroffenen Schulen folgendermaßen informiert.
Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung ? CoronaVO) vom 17. März 2020 sind bis zum Ablauf des 19. April 2020 der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft untersagt. Für die einjährige Berufsfachschulen gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere berufliche Vollzeit-Bildungsgänge, in denen Betriebspraktika verpflichtend in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung oder in den Schulversuchsbestimmungen vorgesehen sind. Demzufolge entfallen schulisch begleitete Betriebspraktika bei Schülerinnen und Schülern.
Da vermehrt Nachfragen von den Praktikumsbetrieben auftreten, würde ich Sie bitten, diese Information auf geeignetem Wege auch den Betrieben des Handwerks zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Limmeroth
Weitere Infos: www.pmhs.de
Stand: 20.03.2020