Betriebsjubiläen

Die Handwerkskammer musste aus Datenschutzgründen die Abläufe zur Beantragung von Urkunden ändern. Was genau anders ist, erfahren Sie hier.
Arbeitnehmerjubiläum:
Wer als Betrieb einen seiner Arbeitnehmer durch eine Urkunde auszeichnen möchte, stellt - wie gewohnt - einen Antrag direkt bei der Handwerkskammer.
Betriebsjubiläum:
Die Handwerkskammer informiert sich zwei Mal im Jahr nach Betriebsjubiläen. Via eMail wird jedem Betrieb, der ein Jubiläum feiert, ein Formular zugesendet, in dem angegeben werden muss, ob der Betrieb Innungsmitglied ist, oder nicht. Je nachdem wird die Urkunde von der Innung überreicht oder direkt von der Handwerkskammer versendet.
Goldener Meisterbrief:
Der betroffene Meister wird zunächst von der zuständigen Innung, beziehungsweise von der Kreishandwerkerschaft kontaktiert und bekommt ein Formular zugesendet. Dieses wird ausgefüllt an die Handwerkskammer weitergeleitet, welche überprüft, wo die Meisterprüfung abgelegt wurde. Das jeweilige Bundesland stellt dann die Urkunde aus.
Übergeben wird der Goldene Meisterbrief von der Innung.