Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitgeber ab 1. Juli 2022 in den Datenaustausch eingebunden
Zahlreiche Arztpraxen stellen bereits die eAU aus und versenden sie direkt an die Krankenkassen. Arbeitgeber werden jedoch erst in einem nächsten Schritt ab 1. Juli 2022 in das elektronische Verfahren eingebunden. Dann findet der Informationsfluss über Krankmeldungen über den bereits bestehenden Weg des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen (DA EEL-Verfahrens) statt.
Das funktioniert dann so: Beschäftigte melden sich beim Arbeitgeber krank und gehen zum Arzt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Krankenkasse und Arbeitgeber schickt die Arztpraxis elektronisch an die Krankenkasse.
Wie kommen die Daten dann zum Arbeitgeber? Dieser fragt die Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU)-Daten der Beschäftigten, die sich telefonisch krankgemeldet haben, elektronisch bei deren Krankenkassen ab. Liegt der jeweiligen Krankenkasse eine eAU oder eine Krankenhauszeit vor, wird diese zurückgemeldet.
Bis zur Jahresmitte bleibt für Arbeitgeber aber noch alles beim Alten: Patientinnen und Patienten bekommen noch bis 30. Juni 2022 die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber als Ausdruck und sind dafür verantwortlich, dass die Bescheinigungen rechtzeitig bei diesem ankommen. Gleichzeitig startet eine Pilotphase, in der die elektronische Meldung der AU-Zeiten an die Arbeitgeber getestet wird.
Ergänzend bietet die IKK ein Online-Seminar „Entgeltfortzahlung bei Krankheit“ an. Am 12. Mai 2022 um 11 Uhr geht es dabei um Themen von der Anspruchsberechtigung über die Dauer und Höhe bis hin zur Beitrags- und Steuerpflicht.
Mehr Infos finden Sie in dieser Pdf-Datei.
Quelle & Kontakt:
IKK classic | Bettina Uhrmann
Pressereferentin für Baden-Württemberg
Tel. 07161 9777-40014
bettina.uhrmann@ikk-classic.de