Vorsicht beim elektronischen Fahrtenbuch
Änderungen in der steuerlichen Anerkennung von elektronischen Fahrtenbüchern:
Die elektronische Aufzeichung der Fahrtwege reicht ab sofort nicht mehr aus um steuerlich anerkannt zu werden.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden: Die reine elektronische Aufzeichnung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System ist nicht ausreichend, um steuerlich anerkannt zu werden. Um ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorlegen zu können, müssen zusätzlich zum Bewegungsprofil die Fahrtanlässe händisch nachgetragen werden.
Aber Achtung: Wenn auch nach Jahren noch Änderungen in den Fahrtenbüchern möglich sind, wird das elektronische Fahrtenbuch trotzdem nicht als ordnungsgemäß anerkannt.