Das Führen des Berichtsheftes
Das Berichtsheft ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung als Maler und Lackierer bzw. Fahrzeuglackierer und Voraussetzung für die Prüfungszulassung. Es dokumentiert die Lernfortschritte und die praktischen Tätigkeiten während der Ausbildung und stellt sicher, dass alle geforderten Inhalte abgedeckt werden.
Ob das Berichtsheft digital oder gebunden geführt wird, entscheiden Sie individuell im Ausbildungsvertrag. Wichtig ist, dass es stets vollständig (Vorder- und Rückseiten) und aktuell gepflegt wird. Die Abgabetermine sind den jeweiligen Einladungen zu den Prüfungen zu entnehmen.
Bitte achten Sie darauf, dass das Berichtsheft rechtzeitig und ordnungsgemäß geführt wird, um den Ausbildungserfolg und die Prüfungszulassung sicherzustellen.
Ausfüllhinweise
Füllen Sie bitte die Nachweise bzw. bearbeiten Sie bitte die Wochenberichte(Rückseiten, Zusatzaufgaben) sorgfältig und vollständig aus.
Hier finden Sie alle Hinweise zusammengefasst in einem Dokument.
Hier finden Sie eine Musterseite der Vorderseite.
Ausfüllhinweise zur digitalen Version
Sollten Sie Ihr Ausbildungsnachweis in digitaler Form führen, so ändern sich für Sie ausschließlich die wöchentliche Abzeichnung (digitale Freigabe) der Berichte sowie die Vorlage des Nachweises für die Gesellenprüfungen bzw. Zwischen- und Gesellenprüfung.
Die meisten Programme lassen erst nach vollständiger Bearbeitung der Arbeitswoche eine Weiterführung des Nachweises zu. Rückwirkende Eintragung sind entweder nicht möglich oder nur mit Kennzeichnung “Nachtrag“ und dem dazugehörigen aktuellen Datum möglich.
Auch bei der digitalen Führung der Nachweise müssen die Wochenaufgaben zwingend bearbeitet werden. Teils müssen diese auf einem Extrablatt erledigt, fotografiert(Handy) oder gescannt und eingefügt werden.
Für die Vorlage beim Prüfungsausschuss müssen, die bis zum Zeitpunkt der Abgabe, bearbeiteten Berichte als Pdf-Datei erstellt (gedruckt, gespeichert) werden.
Zur Kontrolle können Sie sich vor der Übermittlung der Daten den Bearbeitungsbericht drucken. Hier können Sie alle nicht bearbeitete oder nicht freigegebene Berichte sehen. Auch der Prüfungsausschuss sieht diese Mängel und wird Sie darauf hinweisen bzw. bei groben Mängel von der Abschlussprüfung ausschließen.
Für die Einsendung der Berichte ist das Formular „Erklärungen zum elektronisch übermittelten Ausbildungsnachweis für die Zulassung zur Prüfung“ erforderlich. Diese Erklärung ist in den meisten Programmen bereits hinterlegt, heißt eventuell anders, und ersetzt die übliche Unterschrift beider Parteien (Lehrling, Ausbilder). Diese muss tatsächlich gedruckt, unterschrieben, gescannt und mit verschickt werden.
Die Übermittlung der Daten erfolgt in digitaler Form. Der Vorteil der digitalen Führung besteht darin, dass Sie Ihre Berichte stets immer und von überall führen und eintragen können.
Bitte denken Sie daran Ihre Daten regelmäßig zu sichern. Datenverlust entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht den Nachweis zur Prüfung zu erbringen.
Eine Bestätigung des Betriebes über tatsächlich geführtes Berichtsheft reicht nicht aus!
Hier finden Sie alle Hinweise zusammengefasst in einem Dokument.