Gültig seit 1.09.2021

zum Ausbildungsstart 2021 hat sich die Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Maler und Lackierer geändert. Die Prüfungsordnung der Fahrzeuglackierer bleibt unverändert. Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen:

  • Der Ausbildungsberuf beinhaltet nun fünf, statt bisher drei Fachrichtungen, welche im Ausbildungsvertrag festgehalten werden müssen. Hinzugekommen sind die beiden Fachrichtungen Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik sowie Ausbautechnik und Oberflächengestaltung.
  • Die Gesellenprüfung besteht nun aus Teil 1 und Teil 2. Teil 1 ersetzt die Zwischenprüfung und zählt zu 30 % in die gesamte Gesellenprüfung. Dabei ist zu wissen, dass der Prüfungsteil 1 erst nach Nicht-Bestehen der gesamten Gesellenprüfung wiederholt werden kann. Der Prüfungsteil muss allerdings nur wiederholt werden, wenn das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 schlechter, als die Note 4 ist. Ihr Auszubildener/ Ihre Auszubildende kann eine schlechte Teil 1 Prüfung also mit einer guten Teil 2 Prüfung ausgleichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Die neue Ausbildungsordnung (für Maler und Lackierer) finden Sie hier und die Prüfungsordnung (gültig für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen) hier. Bitte beachten Sie auch, dass seit dem Ausbildungsjahr 2021/2022 ein neuer Bewertungsschlüssel verwendet wird.